TEILNAHMEBEDINGUNGEN
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
WEIHNACHTSRODEO 2023
Der Aussteller muss alles, was zur Gestaltung des Standes benötigt wird (Stellwände, Tische, Regale, Stühle), selbst mitbringen. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen nicht über die angegebene Standfläche hinausragen.
Es besteht die Möglichkeit, vom Veranstalter Tische und Kleiderstangen zu mieten (Preise siehe Bewerbungsformular).
Wir sorgen für eine ausreichende Beleuchtung der Location. Zudem verfügt jeder Stand über einen Stromanschluss, der der einfachen Standbeleuchtung dient (max. 100 Watt pro Stand). Der Teilnehmer muss alle mit Strom zu versorgenden Gerätschaften außer Lampen dem Veranstalter anmelden.
Für Foodstände gibt es verschiedene Regelungen bezüglich der Stromanschlüsse (Preise siehe Bewerbungsformular).
Teilnahme
Nach Eingang des Bewerbungsformulars wählt der Veranstalter die Teilnehmer aus und verschickt eine Zu- oder Absage per E-mail. Dabei entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen und kann Anmeldungen ohne Begründung ablehnen.
Der Vertrag kommt zustande unter den aufschiebenden Bedingungen der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Veranstalter und der Zahlung der Standmiete und ggf. Miete für Zubehör bis zu dem Fälligkeitszeitpunkt, den der Veranstalter in seiner Rechnung benennt. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu dem Fälligkeitspunkt, so behält sich der Veranstalter eine anderweitige Verfügung über den Standplatz vor.
Zahlungs- und Stornobedingungen
Die Standgebühr ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums zu begleichen. Bei Nichtzahlung der Mietgebühr bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält der Veranstalter 50% der Standmiete ein. Für Stornierungen von 14 Tagen vor Veranstaltung bis zum Veranstaltungstag selbst wird die Standgebühr nicht mehr zurückerstattet.
Ablauf
Das Veranstaltungswochenende erstreckt sich jeweils über 2 Tage. Der Veranstalter informiert die Aussteller rechtzeitig darüber. Weitere konkrete Informationen zum jeweiligen Ablauf, sowie zum Auf- und Abbau der Veranstaltungen, sendet der Veranstalter allen Teilnehmern 7-10 Tage vor Veranstaltung per Email zu.
Zudem findet ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Begehung des Veranstaltungsortes statt. Der Standaufbau beginnt am Veranstaltungstag (genaue Anfangszeit wird noch mitgeteilt)
und muss zum Veranstaltungsbeginn um 12 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau erfolgt erst nach Ende der Veranstaltung. Ein vorzeitiger Abbau ist nur mit Einverständnis des Veranstalters möglich.
Standgestaltung
Die vorgegebenen Standmaße müssen beim Aufbau eingehalten werden. Der Aussteller verpflichtet sich, einen Stand mit den angemeldeten Produkten zu bestücken und während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Tannengrün oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist den Ausstellern ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Eigenwerbung des Teilnehmers auf seiner angemieteten Standfläche ist kostenlos. Werbung durch und für Dritte (z.B. das Verteilen von Handzetteln und Prospektmaterial, das Aufstellen und Anbringen von Tafeln, Plakaten und sonstigen Werbeträgern) innerhalb der zugewiesenen Standfläche und auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Werbemaßnahmen jeglicher Art für Dritte sind beim Veranstalter zu beantragen. Die vom Veranstalter eingesetzten Ordnungskräfte sind befugt, sämtliche Fremdwerbung unverzüglich zu entfernen.
Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung
Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.
Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen wie sie vorgefunden wurde, andernfalls werden die entstehenden Kosten an ihn weitergeleitet. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Wände, Fußboden), sowie für die Müllentsorgung (Verpackungen, Essensreste etc.).
Gemietetes Zubehör wird vom Veranstalter durch ein beauftragtes Unternehmen angeliefert und auf einwandfreien Zustand hin überprüft. Sie sind auf der Standfläche zu belassen und nicht zu verrücken. Für Schäden am Marktstand, die während der Veranstaltung entstehen, haftet der Teilnehmer.
Wir möchten betonen, dass die Wände der Veranstaltungsräume nicht durchlöchert und nur nach Absprache beklebt werden dürfen. Bitte ggf. eigene Stellwände mitbringen. Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.
Genehmigungen / Auflagen
Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung alle öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Veranstaltung sowie seine Identifikationspapiere (Personalausweis beziehungsweise Reisepass) u.a. zur Vorlage gegenüber staatlichen Kontrollorganen bereit zu halten.
Sollten Bescheinigungen bzw. Genehmigungen notwendig sein, müssen diese vom Teilnehmer selbst eingeholt werden und bei der Veranstaltung zur Vorlage bereit gestellt sein.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter hat nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen und Behinderungen durch Dritte, die den Teilnehmer treffen. Er haftet für Schäden durch Feuchtigkeit, Brand, Diebstahl oder ähnliche Einwirkungen an den einem Teilnehmer oder Dritten gehörenden Materialien und Einrichtungsgegenständen, unabhängig von Art, Herkunft, Dauer und Umfang dieser Einwirkungen, nur, soweit er diese Schäden zu vertreten hat. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen.
In gleicher Weise ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche bzw. Erlass oder Herabsetzung der Standmiete des Teilnehmers in Bezug auf Standzuweisung, Standbau, Nichterfüllung amtlicher Auflagen sowie Störung der Stromzufuhr. Schäden jeglicher Art sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewachung der Veranstaltungsräume, jedoch ohne Haftung.
Der Veranstalter gewährleistet, dass für den Markt Versicherungsschutz besteht, gegen Sach-, Vermögens- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Teilnehmer, die von dieser Empfehlung abweichend den gebotenen Versicherungsschutz nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen, anerkennen damit gegenüber dem Veranstalter den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, wie sie durch die Versicherung des Veranstalters gedeckt wären.
Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Veranstalter selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können (z.B. Entzug der Nutzungsgenehmigung des Gebäudes) , verpflichtet sich der Veranstalter, dem Aussteller die Teilnahmegebühr zurückzuerstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) trägt der Aussteller in jedem Falle selbst.
Filme und Fotografien
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dies gilt auch für vom Veranstalter zugelassene Presse.
Corona Schutzmaßnahmen
Es werden die zum Zeitpunkt der Veranstaltung, für Berlin geltenden Coronaschutzmaßnahmen für Innenraum- Veranstaltungen in der dann geltenden Fassung umgesetzt. Die Teilnehmer erklären sich mit der Überweisung der Standmiete dazu bereit diese Maßnahmen zu akzeptieren und so weit er dadurch verpflichtet ist mit umzusetzen. Insbesondere stellt einen solche Anordnung keinen Rücktrittsgrund dar.
Eintritt
Für Besucher wird ein Eintrittsgeld erhoben. Jeder Aussteller erhält pro Veranstaltungstag ein Freikontingent von 4 Personen (Mitarbeiter oder Freunde), sofern diese namentlich vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wurden.
Akzeptieren der Teilnahmebedingungen
Durch Überweisung der Standmiete akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Veranstaltungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rückwirkend eine wirksame oder durchführbare treten soll, die dem ursprünglichen Inhalt in wirtschaftlicher Hinsicht weitergehend entspricht. Abweichende Abmachungen von vorstehenden Veranstaltungsbedingungen sind nicht vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann ausschließlich durch schriftliche Abmachung aufgehoben werden.
Veranstalter
Weihnachtsrodeo GmbH Katzengraben 17
12555 Berlin
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: August 2023 / Änderungen vorbehalten